In notariellen Angelegenheiten stehen Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Jessica Janssen und Notar a.D. Franz Teuber zur Verfügung Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in allen Bereichen der notariellen Tätigkeit. Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Die Haupttätigkeit des Notars besteht in der Beurkundung von Verträgen und einseitigen Willenserklärungen sowie der Beglaubigung von Unterschriften. In Vorbereitung der Beurkundung hat der Notar zunächst den Sachverhalt umfassend zu ermitteln (einschließlich z. B. der Einsichtnahme in Grundbücher und Handelsregister). Nach einer eingehenden Beratung erstellt der Notar einen Urkundenentwurf, der den Beteiligten übersandt wird. Nach entsprechender Terminabsprache erfolgt sodann die Beurkundung. In dem Beurkundungstermin wird Ihnen die gesamte Urkunde vorgelesen und der Inhalt nochmals erläutert. Hierbei werden juristisch notwendige Formulierungen auf verständliche Art und Weise erklärt. Nach der Beurkundung folgt der Vollzug der Urkunde, das heißt die notarielle Umsetzung, beispielsweise die Beantragung der Eintragung im Grundbuch, die Einholung erforderlicher Genehmigungen etc. Wir unterrichten Sie zeitnah über den jeweiligen Verfahrensstand. Jede notarielle Urkunde verschafft Ihnen und Ihren Vertragspartnern Rechtssicherheit. Eine notarielle Urkunde - ein Vertrag, ein Testament o. ä. - kann Sie vor Unsicherheit und ungewollten Folgen in rechtlicher und / oder wirtschaftlicher Hinsicht bewahren und auch Ihre Familienangehörigen schützen. Wir beraten und betreuen Sie gerne in sämtlichen notariellen Angelegenheiten. Schwerpunkte unserer notariellen Tätigkeit sind:
|