Strafrecht Arnsberg

Als kompetente Ansprechpartner für das Rechtsgebiet des Strafrechts stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Franz Teuber (Fachanwalt für Strafrecht und Arbeitsrecht) sowie Herr Rechtsanwalt Muth (Fachanwalt für Verkehrsrecht) in unserer Kanzlei zur Verfügung.“

Ladung zur Polizei

Sollten Sie eine Ladung der Polizei erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, unverzüglich einen Beratungstermin zu vereinbaren. Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei auszusagen, wenn Sie selbst Beschuldigter sind. Sie sollten dies auch nur nach Absprache mit uns tun. Vor einer Einlassung werden wir zunächst Akteneinsicht beantragen und die jeweiligen Beweise überprüfen. Erst dann lässt sich beurteilen, ob eine Einlassung sinnvoll ist oder nicht. Insbesondere bei umfangreichen Verfahren, wie beispielsweise einer vorangegangenen Telefonüberwachung, Observation und dergleichen ist zunächst zu prüfen, ob die Beweiserhebung rechtmäßig war.


Anklageschrift

Im Vorverfahren wie auch in der Hauptverhandlung sind fundierte Kenntnisse des Strafprozessrechts erforderlich. Unsere langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit Ermittlungsbehörden und Gerichten verschafft ebenfalls einen entscheidenden Vorteil, um auch in komplizierten Verfahrenssituationen qualifizierte Lösungsansätze entwickeln und erfolgreich umsetzen zu können.


Entziehung der Fahrerlaubnis

Insbesondere in Fällen der Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Wiedererteilung unter Auflage einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) sind fundierte Fachkenntnisse, die durch den Erwerb der Fachanwaltschaft nachgewiesen sind, dringend geboten. Die Fahrerlaubnis ist nahezu für jedermann unverzichtbar, um sich Flexibilität und Mobilität zu erhalten.


Bußgeldbescheid

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, kann nur binnen einer Frist von zwei Wochen, welche mit der Zustellung des Bußgeldbescheides an Sie beginnt, Einspruch eingelegt werden. Auch hier ist also Eile geboten. Bitte vereinbaren Sie unverzüglich einen Beratungstermin. Wir werden sodann Akteneinsicht nehmen und die Erfolgsaussichten des Verfahrens mit Ihnen erörtern.


Strafbefehl

Das Strafbefehlsverfahren ist ein Verfahren vor dem Amtsgericht, in welchem das Gericht ohne Hauptverhandlung entscheidet. Der Erlass des Strafbefehls wird von der Staatsanwaltschaft beim Gericht beantragt. Hat der Richter gegen diese Vorgehensweise keine Bedenken, erlässt er den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl und stellt ihn dem Angeklagten zu. Der Erlass eines Strafbefehls kommt nur bei kleineren Straftaten in Betracht. Gegen einen vor Gericht erlassenen Strafbefehl kann nur binnen einer Frist von zwei Wochen, die mit der Zustellung des Strafbefehls an den Beschuldigten beginnt, Einspruch eingelegt und auf diese Weise erreicht werden, dass doch noch eine Hauptverhandlung vor dem Gericht durchgeführt wird. Nach Erhalt eines Strafbefehls sollten Sie daher unverzüglich einen Beratungstermin vereinbaren. Ist der Einspruch zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worden, wird das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung anberaumen und es wird ein normales Hauptverfahren gegen den Angeklagten durchgeführt. Die Anwesenheit des Angeklagten zum Termin der Hauptverhandlung ist zwingend. Erscheint der Angeklagte nicht, wird der Einspruch durch Urteil verworfen.